Bio auf einen Blick

Nachhaltigkeit ist wichtig, klar. Und dass nachhaltiges Handeln in der Küche und auf dem Teller eine riesige Rolle spielt, wissen wir inzwischen auch. Genau hier kommt das Thema Bio ins Spiel – doch dabei gibt eine ganze Menge zu beachten: Welche Regeln und Gesetze gelten zum Thema Bio? Was müssen Unternehmer:innen aus Gastronomie, Hotellerie, Betriebsverpflegung und Care-Einrichtungen wirklich wissen, wenn sie Bio-Lebensmittel verarbeiten und anbieten? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Europäische Kommission

Bio-Vorschriften der Europäischen Kommission

Mit dem Bio-Siegel sind Bio-Produkte sofort zu erkennen. Gekennzeichnet werden Lebensmittel, die nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) für den ökologischen Landbau erzeugt, verarbei­tet, importiert und gehandelt werden. Diese Rechts­vorschriften garantieren, dass hohe ökologische Standards eingehalten werden. Öko-Kontrollstellen kontrollieren diese Einhaltung regelmäßig.

Was macht diesen ökologischen Landbau laut BMEL und EU aus?

  • keine chemisch-syntheti­schen Pflanzenschutzmittel
  • keine leicht löslichen mineralischen Düngemittel
  • artgerechte Tierhaltung und Einhaltung von Tierschutzstandards
  • Schutz von Boden, Wasser und Luft
  • Erhalt der Artenvielfalt
  • er strebt eine Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Nährstoffzyklen an
  • keine Gentechnik
  • keine Hormone und eingeschränkter Einsatz von Antibiotika (Antibiotika ausschließlich dann, wenn es für die Tiergesundheit erforderlich ist)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission sowie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Die EU-Öko-Verordnung

Sie gilt als das Grundgesetz der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft: Die EU-Öko-Verordnung. Bereits seit 1991 legt die Verordnung fest, wie Bio-Lebensmittel produziert und kontrolliert werden. Das Bio-Recht passt seine Regeln kontinuierlich an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung an. Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Bio-Hersteller:innen und die Bio-Händler:innen eine neue Öko-Verordnung beachten.

Eine Übersicht über die neue Basis-Verordnung (VO 2018/848) und die ergänzenden Verordnungen finden Sie hier.

Nationaler Rechtsrahmen für Bio

Darüber hinaus müssen alle EU-Mitgliedsstaaten ihren nationalen Rechtsrahmen an die neuen EU-Vorgaben der Öko-Verordnung anpassen. In Deutschland wurde deshalb das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und das Öko-Kennzeichengesetz 2021 überarbeitet. Die Änderung des ÖLG gilt ebenfalls seit dem 1. Januar 2022.

Zudem wurde in diesem Jahr die neue Verordnung zur Außer-Haus-Verpflegung verabschiedet. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Fachartikel Bio-Produkte in der Außer-Haus-Verpflegung.