Anspruch auf staatliche Entschädigung
Wann der Anspruch besteht und wie er geltend gemacht werden kann

Rechtsanwalt Harald Nickel bringt es in einem Rechtsgutachten auf den Punkt: Hoteliers und Gastronomen, die durch den Corona-Lockdown einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zu verzeichnen haben, können Schadensersatzansprüche gegenüber dem Staat für Vermögensschäden geltend machen. Im Gastgewerbe-Magazin erläutert Harald Nickel, wann und wie Sie davon Gebrauch machen können.
In dem Bericht aus dem Gastgewerbe-Magazin heißt es: "Angeblich soll das Infektionsschutzgesetz (IfSG), auf welches Betriebsschließungen und Betriebsbehinderungen durch allgemeine Verbotsverfügungen gestützt werden, alle Ansprüche ausschließen, die nicht ausdrücklich im Gesetz genannt sind. Das von Rechtsanwalt Harald Nickel vorgelegte Rechtsgutachten kommt zu einem grundlegend anderen Schluss. Mehr und mehr namhafte Juristen schließen sich an. Das geltende Infektionsschutzgesetz (IfSG) halte, anders als bisher behauptet, umfassende Entschädigungsansprüche von „Sonderopfern“ staatlicher Maßnahmen direkt oder in analoger Anwendung sogar selbst bereit. Jedenfalls schließe es für andere Fälle von Gefahrenabwehr allseits anerkannte umfassende Entschädigungsansprüche nicht aus."
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