Kassensicherungsverordnung 2020
Jetzt bis zum 30. September TSE-Lösung bestellen!

Seit dem 01. Januar 2020 gilt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die deutlich schärfere Anforderungen an Kassensysteme beinhaltet. Die ursprünglich festgelegte Nichtbeanstandungsregelung für die Umsetzung wurde jedoch aufgrund der Corona-Pandemie in einigen Bundesländern verlängert. Wichtig dabei: Die Bedingung für die Fristverlängerung ist, dass Kunden bis zum 30.09.2020 die TSE nachweislich bestellt haben.
Übrigens: Bei CULINARO Kasse fallen die Kosten für eine TSE nur für die Hauptkasse an. Alle anderen Kassen werden als reines Eingabegerät gesehen und müssen nicht aufgerüstet bzw. ersetzt werden.