Lüftungskonzept für sicheres Arbeiten

Auf diese zentralen Regeln kommt es an

Wo mehrere Menschen zusammentreffen, ist richtiges Lüften das A und O Wo mehrere Menschen zusammentreffen, ist richtiges Lüften das A und O

Um die Infektionsgefahr durch Coronaviren zu verringern, ist neben Abstand halten und dem Tragen von Masken zusätzlich sachgerechtes Lüften notwendig. Besonders Virenansammlungen in geschlossenen Räumen gelten als kritisch. Deshalb gilt es, in Räumen, in denen mehrere Menschen zusammenkommen, darauf zu achten, dass durch eine regelmäßige Frischluftzufuhr möglicherweise vorhandene Viren abtransportiert werden. Dies gilt in allen Räumen, in denen sich Menschen über länger Zeiträume aufhalten, wie zum Beispiel Küchen, Büros, Besprechungsräume, Pausenräume, Umkleiden, Sanitärräume, Gästebereich von Kantinen etc..

Dazu haben folgende Institutionen Regeln für ein Lüftungskonzept verabschiedet: 

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): "Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie"
  • Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel"
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe: "Lüftungstechnische Maßnahmen in Räumendes Gastgewerbes Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie"

Daraus abgeleitet haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Freie Lüftung (z. B. Fenster) und Lüftungsanlagen (RLT – Raumlufttechnische Anlagen).

Fensterlüftung

  • Die Häufigkeit der Lüftung ist abhängig von der Personenzahl und der Raumgröße. Die BGN hat hier einen einfach zu bedienenden Lüftungsrechner veröffentlicht (siehe rechte Box).
  • Bereits bei Tätigkeitsaufnahme in den Räumen und dann in regelmäßigen Abständen hat die Lüftung nach den Raumvorgaben zu erfolgen.
  • Büroräume sind spätestens nach 60 Minuten zu lüften (Abhängig von der Personenzahl und Raumgröße)
  • Besprechungsräume spätestens nach 20 Minuten
  • Regelmäßiges Stoßlüften, dabei ist die gesamte Öffnungsfläche der Fenster anzuwenden (d.h. keine Kippstellung der Fenster!)
  • Empfohlen wird eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten. (Abhängig von der Personenzahl und Raumgröße)
  • Besprechungsräume sind zusätzlich bereits vor der Benutzung zu lüften, insbesondere dann, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben.
  • Zusätzlich können CO2-Messungen ("CO2-Ampel") zur Sicherstellung eines ausreichenden Luftaustauschs durchgeführt werden, auch um die Nutzer zu sensibilisieren (die Bedürfnisse und Empfindungen der Personen im Raum können erheblich voneinander abweichen).

Regelmäßiges Stoßlüften sorgt bei geringer Personenbelegung und entsprechender Witterung (Temperaturunterschiede innen und außen) für eine ausreichende Außenluftzufuhr. 

Der erreichbare Luftaustausch ist somit auch abhängig von der vorherrschenden Witterung und dem Nutzerverhalten. Bei geringen Temperaturdifferenzen zwischen der Rauminnentemperatur, der äußeren Umgebung und ggf. gleichzeitig vorherrschenden niedrigen Windgeschwindigkeiten, ist der Luftaustausch eher gering. Man kann ggf. durch zusätzliche technische Maßnahmen wie z. B. Stand- oder Tischventilatoren im unmittelbaren Bereich eines weit geöffneten Fensters die Luftzirkulation erhöhen. 
 

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) mit Lüftungsfunktion

Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) wird allgemein als gering eingestuft, wenn

  1. diese über geeignete Filter verfügen (zum Beispiel sog, HEPA-Filter) 
  2. sie einen hohen Außenluftanteil zuführen
  3. wenn diese regelmäßig, sachgerecht instandgehalten werden
  • Durch eine gezielte, gleichzeitige Reduktion des Umluftanteils und Erhöhung des Außenluftanteils. 
  • Die Überprüfung der Qualität der Lüftung kann durch eine CO2-Messung erfolgen. Eine CO2-Konzentration bis zu 1.000 ppm ist noch akzeptabel. (Quelle: BAuA)
  • Bei CO2-gesteuerten Anlagen empfiehlt die BGN einen Zielwert von 400 ppm.
  • Während der Betriebs- bzw. Arbeitszeiten sollte es zu keiner Abschaltung der RLT kommen. Ein Dauerbetrieb oder alternativ verlängerte Betriebszeiten sind von Vorteil (z. B. bei Büros um ca. 2 Stunden).
  • In Sanitärräumen sollen RLT-Anlagen während der Betriebszeiten der Arbeitsstätte dauerhaft betrieben werden.

Fazit

Die Lüftung von Räumen ist ein absolut notwendiger Bestandteil eines Covid-19-Schutzkonzeptes. Die Verantwortlichen können sich an diesen Regeln orientieren und es ist notwendig, dies an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Die Lüftungsanlagen liegen meistens in der Zuständigkeit der Haustechnik. Frei zugängliche Bedienelemente dürfen nicht vergessen werden und müssen in das Konzept miteingebunden werden. 

Für die Freie Lüftung empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Erstellen eines Raumbuches, das neben der maximalen Personenzahl nun auch noch die Lüftungsregeln beinhaltet.
  • Arbeitsanweisung zum Thema Lüften 
  • Benennung von zuständigen Personen, die sich im jeweiligen Raum darum kümmern, dass die Lüftungsfrequenzen eingehalten werden.
  • Daraus darf aber nicht das Signal ausgehen, dass die anderen Personen nicht zuständig sind. Jeder ist zuständig und befugt, sich um eine ausreichend Lüftung zu kümmern.
  • Ggf. Messung der CO2-Konzentration

Alle Dokumente stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.

Infektionsschutz­gerechtes Lüften: Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie | baua: Fokus

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Lüftungstechnische Maßnahmen in Räumen des Gastgewerbes

Martina Walter-Kunkel
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Martina Walter-Kunkel

Wenn es um Themen wie Hygiene, Krisenmanagement, passierte und pürierte Kost oder vegane Ernährung geht, ist Martina Walter-Kunkel sofort zur Stelle. Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung – sowohl in der Praxis, als auch in der Theorie – ist sie eine echte Expertin auf vielen Gebieten. Seit 2010 steht sie nun der CHEFS CULINAR Akademie zur Seite und hilft mit ihrem großen Erfahrungsschatz und ihren speziellen Kenntnissen in der Seniorenverpflegung, der Schulverpflegung und im Bereich der vollwertigen, vegetarischen und veganen Ernährung. 

Unser Autor Stefan Vornehm
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Stefan Vornehm

Seit 1997 gibt Stefan Vornehm zu den Themen EU-Zulassungen, HACCP, Hygiene- und Qualitätsmanagement sein Wissen in der CHEFS CULINAR Akademie weiter. Seine Palette reicht von Inhouse-Schulungen zur Lebensmittelhygiene-Verordnung und Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz über Seminare und Fachvorträge bis hin zur Ausbildung von HACCP- und Hygienebeauftragten.