Folgebelehrung §43 IFSG: gewusst wie
Seminarbeschreibung:
Wer in einem Lebensmittelunternehmen arbeitet, muss gesundheitlich in der Lage sein, seine Tätigkeit auszuüben, ohne andere durch Krankheit zu gefährden. Um sicherzustellen, dass diese Personen über mögliche Risiken und Hygienemaßnahmen Bescheid wissen, schreibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, dass sie bei der Einstellung eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erhalten müssen. Die Lebensmittelunternehmen müssen bei der Einstellung und danach alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durchführen. Wer eine solche Folgebelehrung anbietet, muss die nötigen Sachkenntnisse dafür vorweisen können. Diese werden in diesem Onlineseminar vermittelt.
Termine: Details und Buchung
Beginn: 14:00 Uhr | Ende: 16:00 Uhr
120,– Euro zzgl. MwSt.
99,– Euro zzgl. MwSt. für CHEFS CULINAR Kunden
- Hygieneschulung oder IfSG-Belehrung? Verstehen Sie den Unterschied zwischen rechtlich verpflichtenden Belehrungen und allgemeinen Hygieneschulungen.
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote richtig einordnen: Erfahren Sie, was hinter diesen Begriffen steckt.
- Wer „darf“ Folgebelehrungen durchführen? Lernen Sie, welche Qualifikationen hierfür nötig sind.
- Anerkannte Durchführung von Folgebelehrungen: Erfahren Sie, wie Sie eine Folgebelehrung durchführen, die vom Gesundheitsamt akzeptiert wird.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie die notwendigen Sachkenntnisse, um zukünftig Folgebelehrungen nach §43 des Infektionsschutzgesetzes durchführen zu können.
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte aus dem Bereich der Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung sowie an HACCP-Beauftragte, Hygienebeauftragte und QM-Beauftragte.
Ihre Expert:innen

- Konzepte für Hygiene, HACCP und Lebensmittelsicherheit benötigen.
- vor der Notwendigkeit einer EU-Zulassung stehen.
- auf dem aktuellen rechtlichen Stand und abgesichert sein möchten.
- Detailfragen aus der Praxis mit einem Experten besprechen möchten.
- auf einen unermüdlichen Fachbegriff-Erklärer an Ihrer Seite zählen möchten.
02837 80-336
02837 80-333
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist per Mail an Sie unterwegs.
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