Wer wäscht die Arbeitskleidung?
Arbeitskleidung reinigen: Professionell oder privat?
Muss die Arbeitskleidung im Betrieb gewaschen werden? Diese Frage ist in der Praxis von sozialen Einrichtungen immer wieder ein Anlass zu Streitigkeiten. Zum Teil wird im Unternehmen darüber gar nicht mehr gesprochen: Die Führung hat sich durchgesetzt und die Mitarbeiter fügen sich und waschen ihre Arbeitskleidung zu Hause. Doch ist das wirklich eine gute Idee?
Für den Betrieb ist es sicherlich kostengünstiger, wenn die Mitarbeiter ihre Arbeitskleidung selbst waschen. Doch wer kann überprüfen, ob dies auch hygienisch einwandfrei erfolgt? Vielleicht wird die Arbeitskleidung – die bei der hygienischen Verarbeitung von Lebensmitteln getragen wird – zusammen mit muffigen Socken und getragener Unterwäsche im 40 °C-Programm gewaschen. Es ist sicher keine besonders schöne Vorstellung, dass auf diesem Wege Erreger aller Art oder gar Darmbakterien einen Weg auf das Essen finden könnten, das ahnungslose Gäste verzehren!
Damit das nicht passiert gibt es eine Reihe von Regelungen zur Aufbereitung von Arbeitskleidung, die keine Zweifel lassen:
DIN 10524 „Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“
Diese Norm definiert gute Wäschepraxis als sachgerechte Wäscheaufbereitung nach dem Stand der Technik und konkretisiert es folgendermaßen: „Eine Wiederaufbereitung der Arbeitsbekleidung im Privathaushalt ist aus hygienischen Gründen nicht zu empfehlen.“
Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in sozialen Einrichtungen
„Die Arbeitskleidung muss hygienisch gereinigt werden; das private Reinigen und Pflegen von Arbeitskleidung erfüllt die hygienischen Anforderungen nicht.“
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Die Technische Regel TRBA 250 hat die Regelungen für Arbeits- und Schutzkleidung folgendermaßen geändert:
„Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle oder in Ergänzung der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Zur Arbeitskleidung zählt auch Berufs- bzw. Bereichskleidung. Sie ist eine berufsspezifische Kleidung, die auch als Standes- oder Dienstkleidung, z.B. Uniform, getragen werden kann. Arbeitskleidung ist eine Kleidung ohne spezielle Schutzfunktion.“
„Schutzkleidung ist jede Kleidung, die dazu bestimmt ist, Beschäftigte vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit zu schützen oder die Kontamination der Arbeits- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe zu vermeiden.“
Die Aufbereitung von Schutz- und Arbeitskleidung ist in Kap. 4.2.7 Abs. 4 geregelt: „Schutzkleidung oder kontaminierte Arbeitskleidung darf von den Beschäftigten nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen werden.“
Mikrobiologie
Untersuchungen von Arbeitskleidung auf Bakterien ergeben immer wieder positive Befunde. Anders als auf metallischen Oberflächen können Bakterien auf Textilien besonders gut anhaften und einige Tage überstehen.
Fazit:
Das private Waschen von Arbeitskleidung ist nicht mehr zeitgemäß. Es entspricht nicht dem aktuellen Stand von Wissen und Technik!
Es gibt zwar kein gesetzliches Verbot, das privates Waschen von Arbeitskleidung untersagt. So eine Detailregelung wird auch im heutigen Recht, das auf pauschale Zielvorgaben setzt, nicht geschaffen werden. Vielmehr raten die DIN 10524 und die Leitlinie für soziale Einrichtungen gleichermaßen vom privaten Waschen ab. Beide Regelungen sind offizielle Leitlinien gemäß Art. 8 der europäischen Lebensmittelhygiene-Verordnung 852/2004 und haben damit einen hohen Stellenwert bei Behörden und Gerichten.
Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft BGW ist die Regelung der TRBA 250 bindend. In diesen Betrieben gibt es faktisch ein Verbot, Arbeitskleidung vom Mitarbeiter privat waschen zu lassen. Dies betrifft dann sowohl Küche als auch Pflege.