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CHEFS VALUE Fach-Insights Ernährung Mangelernährung im Krankenhaus

Mangelernährung im KrankenhausWarum das Krankenhausreformanpassungsgesetz ein Wendepunkt ist

Mangelernährung ist eine der häufigsten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Diagnosen im Klinikalltag. Sie verlängert Liegezeiten, erhöht das Komplikationsrisiko, verlangsamt die Wundheilung und verursacht jährlich Milliarden Euro an vermeidbaren Folgekosten. Was lange ein fachöffentlich diskutiertes, gesundheitspolitisch aber kaum adressiertes Thema war, hat mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vom 6. März 2026 erstmals rechtliche Verbindlichkeit erhalten. Lesen Sie, welche Neuerungen das Gesetz für Krankenhäuser und die Verpflegung von Patientinnen und Patienten vorsieht. 

CHEFS CULINAR Krankenhaus Mangelernährung

Mangelernährung: Eine zentrale Herausforderung im Krankenhaus

Mangelernährung ist in deutschen Krankenhäusern schon länger ein bekanntes Thema. Bereits die German Hospital Malnutrition Study machte 2006 auf das Ausmaß des Problems aufmerksam. Eine Untersuchung des nutritionDay-Programms zeigt zudem: Ein erheblicher Teil der Patientinnen und Patienten hat bereits vor der stationären Aufnahme zu wenig gegessen. Im Krankenhaus setzt sich diese Unterversorgung häufig fort. Mangelernährung beginnt also häufig schon vor der Aufnahme und erfordert eine frühzeitige, strukturierte Ernährungstherapie. 

Seitdem haben Fachgesellschaften Leitlinien veröffentlicht und die Ernährungsmedizin als Fachgebiet kontinuierlich weiterentwickelt. Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz wird dieses Wissen nun jedoch erstmals in verbindliche Vorgaben für Krankenhäuser überführt. 

Essen Patienten im Krankenhaus wirklich so wenig?

Was vermuten Sie – wie viele Kilokalorien isst eine Patientin oder ein Patient tatsächlich im Krankenhaus pro Tag? Zahlen aus dem nutritionDay-Programm belegen, dass Patientinnen und Patienten im Krankenhaus häufig nur einen Bruchteil der ihnen angebotenen Mahlzeiten verzehren. Auf der Intensivstation wurden Nahrungsmengen von teils nur 400–500 kcal pro Tag erfasst, während der tatsächliche Bedarf deutlich höher liegt. 

Die Ursachen sind vielfältig: Personen mit Demenz oder kognitiver Einschränkung können sich das Essen nicht eigenständig zuführen. Kau- und Schluckstörungen (Dysphagie) machen normale Kostformen ungeeignet. Schmerzen, Übelkeit, Stress, Angst und die veränderte psychosoziale Situation im Krankenhaus reduzieren den Appetit erheblich. Die Essensausgabe folgt häufig zu starren Zeiten, die nicht mit dem individuellen Tagesrhythmus oder der Magenentleerung der Patienten übereinstimmen. Wartezeiten vor Operationen erzeugen Nahrungskarenz. Und in vielen Häusern fehlen schlicht die Arbeitskräfte, die beim Essen assistieren. 

Geschultes Krankenhauspersonal hilft bei Mangelernährung

So soll das KHAG die Lage verbessern

Mit dem am 6. März 2026 verabschiedeten Krankenhausreformanpassungsgesetz hat der Deutsche Bundestag den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bis Ende 2027 eine verbindliche Qualitätssicherungs-Richtlinie für Krankenhäuser zu erarbeiten. Diese Richtlinie soll laut Gesetzesbeschluss mindestens folgende Bereiche regeln: 

  • eine systematische Erkennung von Mangelernährung bei der stationären Aufnahme 
  • verbindliche Anforderungen an die Vorhaltung von qualifizierten Mitarbeitenden
  • Vorgaben für eine strukturierte Therapieplanung bei diagnostizierter Mangelernährung 

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU), stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, brachte die Tragweite auf den Punkt: "Erstmals schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Mangelernährung bei Krankenhaus-Patienten schon bei der Einweisung festgestellt und während des Klinikaufenthalts gezielt behandelt werden kann." (Pressemitteilung DGEM 10.03.2026

Was auf Krankenhäuser jetzt zukommt

Konkret bedeutet das KHAG für Krankenhäuser, dass sie sich bereits jetzt auf eine regulatorische Veränderung vorbereiten müssen, auch wenn die G-BA-Richtlinie erst Ende 2027 vorliegen wird. Fachexperten und Verbände empfehlen, folgende Strukturen bereits jetzt aufzubauen: 

Stufe 1: Systematisches Screening bei Aufnahme 

Ob ab 2028 ein bereits entwickeltes und bewährtes Screeninginstrument verpflichtend eingeführt oder ein neues entwickelt wird, ist derzeit noch unklar. 

Stufe 2: Assessment und Therapieplan bei positivem Screening 

Folgende Fragen müssen sich gestellt werden: 

  • Ist das Verpflegungskonzept aktuell und jedem bekannt? 
  • Weiß die Pflege, was seitens der Küche möglich ist? 
  • Sind der Küche mögliche Stellschrauben hinsichtlich einer ganzheitlichen Ernährungstherapie bekannt? 
  • Orientiert sich mein Speiseplan sowohl an dem DGE-Qualitätsstandard als auch an Leitlinien wie z.B. die ESPEN-Leitlinie? 

Stufe 3: Interdisziplinäres Ernährungsteam bilden 

Dieses setzt sich idealerweise zusammen aus ernährungsbeauftragten Ärzten, Diätassistentinnen oder Ökotrophologen, ernährungsqualifizierten Pflegekräften sowie, bei Bedarf, Logopädie, Psychologie und Physiotherapie. Das Team ist nicht für einzelne Patientinnen und Patienten tätig, sondern gestaltet die Ernährungskultur des Hauses systematisch: Speisepläne, Kostformen, Essenszeitenregelungen, Dokumentationsstandards und Schulungsformate. 

Wie die Küche zur erfolgreichen Ernährungstherapie beiträgt

  • Die Mitarbeitenden in der Küche sollten ein organisatorischer Teil des Ernährungsteams werden.  
  • Nährwertangaben pro Portion sollten zur Verfügung stehen. 
  • Die Küche benötigt ein Rückmeldungssystem: Wie viel wurde gegessen? Was wurde zurückgegeben? Welche Kostform passt nicht? Ohne diese Rückkopplung bleibt Ernährungstherapie unvollständig.  
  • Hochkalorische Kost ab mindestens 1,5 kcal/g sollte klar definiert und systematisch für Risikopatienten hergestellt werden. 
  • Mindestens 20 Prozent der Energiezufuhr sollte durch Protein erfolgen. Bei akuter Erkrankung nach ESPEN-Leitlinie mindestens 1,2 g/kg Körpergewicht und Tag. 
  • Konsistenzangepasste Kostformen mit klar definierten Stufen, die auch optisch ansprechend sind, sollten gereicht werden. 
  • Selbsthergestellte hochkalorische Shakes sollten als Alternative zu kommerzieller Trinknahrung eingesetzt werden. Hierzu sind Rezepturen und Nährwerte zu dokumentieren. 
  • Standardmahlzeiten sollten durch echte Lebensmittel wie Butter, Sahne, Öle, Hülsenfrüchte oder voll- oder teilbilanzierte Nährstoffpräparate wie Maltodextrin oder Proteinpulver (ohne Beeinträchtigung von Geschmack und Konsistenz) angereichert werden. 
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Warum Screening allein nicht genug ist

Ein Ernährungsscreening ist nur der erste Schritt. Den entscheidenden Unterschied macht eine frühzeitig begonnene, individuelle Ernährungstherapie – genau das belegt die EFFORT-Studie (Lancet 2019). In dieser Studie mit 2.088 Risikopatienten erhielt die Interventionsgruppe eine individualisierte Ernährungstherapie mit definierten Energie- und Proteinzielen, begonnen innerhalb von 48 Stunden nach der stationären Aufnahme. Das Ergebnis war deutlich: 

  • Die Rate schwerer Komplikationen sank von 27 % auf 23 %  
  • Die 30-Tages-Mortalität sank von 10 % auf 7 %  
  • Lebensqualität und Funktionalität verbesserten sich signifikant 

Auf die deutsche Krankenhausversorgung übertragen bedeutet das konkret: Wird eine mangelernährte Patientin bzw. Patient nicht behandelt, ist das kein Versäumnis, das sich später nachholen lässt. Wer in den ersten 48 Stunden seines Aufenthalts unterversorgt bleibt, verliert Muskulatur, Immunfunktion und Heilungskapazität, die im Verlauf kaum mehr vollständig aufzuholen sind. Dies gilt umso mehr, da die durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern bei unter fünf Tagen liegt. Die Zeit ist knapp und damit die Notwendigkeit, schnell zu handeln, besonders groß. 

Für Krankenhäuser empfiehlt es sich daher, die Einführung des Screenings nicht als isolierte Maßnahme zu verstehen, sondern als Startpunkt einer Transformation: Ernährungsteam aufbauen, Schnittstellen klären, Küche integrieren, Entlassungsmanagement stärken, und nicht zuletzt, die Verwaltung und Chefärztinnen und -ärzte von der Rentabilität überzeugen. Denn dass sich gut organisiertes Ernährungsmanagement rechnet, ist längst belegt. 

Das Wissen auf einen Blick

  • Mangelernährung wird durch das KHAG erstmals gesetzlich berücksichtigt.  
  • Verbindliche Vorgaben sollen bis Ende 2027 entstehen.  
  • Ein Ernährungsscreening allein reicht nicht aus – entscheidend ist eine darauffolgende Ernährungstherapie. 
  • Krankenhäuser, die jetzt bereits Strukturen aufbauen, d.h. Ernährungsteams, Screening-Prozesse und Dokumentation implementieren, werden bei Inkrafttreten deutlich besser aufgestellt sein als diejenigen, die erst dann reagieren. 
Nadja Seyfried
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Nadja Seyfried

Expertin für Ernährung

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