Stimmt so!?
Wie Sie mit Trinkgeldern richtig umgehen

5–10 % Trinkgeld gehören in Deutschland zum guten Ton. Je nach Höhe der Rechnung kann das ein ansehnlicher Betrag sein, der das Grundgehalt der Servicekräfte verbessert. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat den Umgang mit Trinkgeld korrekt geregelt. Gerecht soll es schließlich für beide Seiten zugehen.
Laut §107 der Gewerbeordnung ist das Trinkgeld ein Geldbetrag, "den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt". Dort wird auch ausdrücklich verboten, dass Arbeitnehmer nur mit Trinkgeld entlohnt werden, sogar die Anrechnung der Trinkgelder auf den Lohn ist untersagt. Das Trinkgeld wird also als Schenkung angesehen, das für Arbeitnehmer steuerfrei ist.
Aber: Wenn Sie als Inhaber einer Gastronomie Trinkgeld erhalten, gehört das Geld zu den Betriebseinnahmen und muss somit versteuert werden.
Nein. Gibt ein Gast Ihrem Service-Mitarbeiter Trinkgeld, gehört es auch nur diesem. Weil der "Tip" aus einer persönlichen Beziehung zwischen Gast und Servicekraft resultiert, muss er auch nicht dem Betriebsinhaber gegeben werden. Gastronomen können von ihren Mitarbeitern nicht verlangen, dass sie das Trinkgeld abgeben, um es beispielsweise mit dem Küchenpersonal zu teilen.
Klar, das Trinkgeld entsteht zwar aus der persönlichen Beziehung zwischen Kellner und Gast, aber oft sind doch auch Mitarbeiter maßgeblich am positiven Erlebnis des Gastes beteiligt, die nicht direkt mit ihm in Kontakt stehen. Also ist es in vielen Betrieben gang und gäbe, die Trinkgelder gerecht pro Schicht, pro Tag oder pro Woche aufzuteilen und das in den Arbeitsverträgen zu regeln.
In einer anderen Variante geben die Kellner einen Prozentsatz ihres Trinkgeldes ab, den Rest behalten sie für sich. Auch diese Regelung ist rechtlich zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag steht.
Die dritte Möglichkeit ist, den Servicekräften zuzugestehen, dass sie alle Trinkgelder für sich behalten. Das ist sowieso automatisch der Fall, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist.