Stimmt so?!
Der richtige Umgang mit Trinkgeld

Der Service war gut, der Gast ist zufrieden. Da kann das Trinkgeld doch kommen. Aber: Erstens ist kein Gast dazu verpflichtet und zweitens ist gesetzlich auch nicht festgelegt, wie hoch der Betrag sein muss. Es tun sich sogar noch mehr Fragen auf – gerade für Neulinge in der Gastronomie: Wem gehört das Trinkgeld eigentlich rechtlich gesehen? Sollte man es unter allen Mitarbeitern aufteilen? Und muss es versteuert werden?
Zum guten Ton gehören in Deutschland 5 – 10 Prozent Trinkgeld. Je nachdem, wie hoch die Rechnung ist, kann das durchaus ein ansehnlicher Betrag sein, der das Grundgehalt der Servicekräfte deutlich verbessert. Vorausgesetzt: Der Arbeitgeber regelt den Umgang mit Trinkgeld korrekt und gerecht – und zwar für beide Seiten.

Muss Trinkgeld versteuert werden?
Laut §107 der Gewerbeordnung ist das Trinkgeld ein Geldbetrag, "den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt". Dort wird auch ausdrücklich verboten, dass Arbeitnehmer nur mit Trinkgeld entlohnt werden – sogar die Anrechnung der Trinkgelder auf den Lohn ist untersagt. Das Trinkgeld wird also als Schenkung angesehen, das für Arbeitnehmer steuerfrei ist.
Aber: Wenn Sie als Inhaber einer Gastronomie Trinkgeld erhalten, gehört das Geld zu den Betriebseinnahmen und muss somit versteuert werden.
Sie möchten noch mehr Informationen zum Steuerrecht in Sachen Trinkgeld? Dann schauen Sie gerne hier vorbei: Muss man Trinkgeld versteuern?

Gehören die Trinkgelder dem Gastronomen?
Nein: Gibt ein Gast Ihrem Service-Mitarbeiter Trinkgeld, gehört es ausschließlich diesem. Weil der "Tip" aus einer persönlichen Beziehung zwischen Gast und Servicekraft resultiert, muss die Servicekraft diesen nicht dem Betriebsinhaber geben. Gastronomen können von ihren Mitarbeitern nicht verlangen, dass sie das Trinkgeld abgeben, um es – beispielsweise mit dem Küchenpersonal – zu teilen.

Welche Regelungen zum Teilen des Trinkgeldes sind zulässig?
Klar, das Trinkgeld entsteht zwar aus der persönlichen Beziehung zwischen Gast und Kellner. Aber oft sind auch weitere Mitarbeiter maßgeblich am positiven Erlebnis des Gastes beteiligt, die nicht direkt mit ihm in Kontakt stehen. Also ist es in vielen Betrieben gang und gäbe, die Trinkgelder pro Schicht, pro Tag oder pro Woche gerecht aufzuteilen. Das muss in den Arbeitsverträgen jedoch geregelt sein.
Eine andere Variante: Kellner geben einen Prozentsatz ihres Trinkgeldes ab, den Rest behalten sie für sich. Auch diese Regelung ist rechtlich zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag steht.
Die dritte Möglichkeit: den Servicekräften zugestehen, alle Trinkgelder für sich behalten zu können. Das ist automatisch der Fall, wenn im Arbeitsvertrag keine andere Regelung festgelegt ist.