Nachbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Unternehmen aus der Lebensmittelbranche haben zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter/innen, die mit Lebensmitteln umgehen, zu Beginn ihrer Tätigkeit und fortlaufend über die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes belehrt werden. Für die ordnungsgemäße Durchführung sind die Unternehmen verantwortlich. Die Teilnahme an der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz muss schriftlich dokumentiert werden. Die letzte Dokumentation der Belehrung ist beim Arbeitgeber (bzw. in der Verkaufsstelle) aufzubewahren.

Der Online-Kurs "Infektionsschutz" vermittelt die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes. Ziel des Kurses ist es, ein Bewusstsein für die Gefährdung von Lebensmitteln durch Mikroorganismen und Infektionskrankheiten zu entwickeln. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Lebensmitteln soll diese Gefahren verhindern. Die Teilnahme an der Belehrung wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zertifiziert.

Lerninhalte

  • Infektionsschutzgesetz
  • Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsverbote
  • Was sind Krankheitserreger?
  • Vermehrung von Mikroorganismen
  • Beschreibung von Infektionskrankheiten
  • Verhalten bei Verletzungen und Wunden
  • Grundlagen der Personalhygiene