Nachfolger gesucht!

So übertragen Sie Ihren Betrieb an die nächste Generation

Wenn Inhaber eines Unternehmens in den Ruhestand gehen wollen, gestaltet sich das mitunter schwierig. Über alle Branchen hinweg finden 37 Prozent der Unternehmer keinen passenden Nachfolger. In dem vom Klein- und Mittelstand geprägten Gastgewerbe ist die Situation noch dramatischer. Neben dem Fachkräftemangel ist das größte Hemmnis für die Nachfolge das Thema der Finanzierung. Häufig unterschätzen Nachfolger zudem die Anforderungen, die mit der Führung eines mittelständischen Familienbetriebs einhergehen. Bewerber aus der Großhotellerie wie Hoteldirektoren, F&B-Manager oder Küchenleiter hatten in ihrem bisherigen Betrieb beispielsweise viel Unterstützung durch das Headquarter. Ihnen ist häufig nicht bewusst, dass sie in einem kleineren Betrieb für alle Bereiche allein verantwortlich sind – vom Marketing über das Personalwesen bis hin zum Controlling.

Übergabe an die nächste Generation

Das A und O: eine sorgfältige Planung von bis zu 5 Jahren

Viele Unternehmer wünschen sich einen Nachfolger aus der eigenen Familie. Das funktioniert jedoch leider bei weitem nicht mehr immer. Aus dem Grund sollten Sie auch über Alternativen nachdenken: Der Verkauf an einen Mitarbeiter, einen Existenzgründer oder an eine externe Gesellschaft sind hier nur einige Beispiele. Und auch, wenn doch der eigene Nachwuchs den Betrieb weiterführen möchte, gilt: Die Nachfolge muss sorgfältig vorbereitet sein. Schließlich geht es auch darum, Arbeitsplätze, Know-how und das langfristige Überleben des Betriebs zu sichern. Eine frühzeitige Planung ist das A und O.

Den mühsam aufgebauten und jahrelang gepflegten Betrieb in die Hände der nächsten Generation zu geben, fällt vielen nicht leicht – die Beschäftigung damit wird oft aufgeschoben. Experten raten allerdings: Für die Übergabe sollten Sie bis zu 5 Jahre einkalkulieren. Denn im Zusammenspiel zwischen Familien, externen Nachfolgern, Banken, Steuerberatern und juristischen Fragen verliert man schnell den Überblick. Da neben dem Alter auch gesundheitliche Probleme den Ausschlag zur Übergabe geben können, sei dazu geraten, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen.

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Wählen Sie den Nachfolger mit Bedacht

Schon die Suche nach einem geeigneten Nachfolger beschert manchem Chef schlaflose Nächte: Soll der Betrieb in familiäre Hände fallen? Oder ist es besser, jemanden zu suchen, der zwar „fremd“, dafür aber fachlich besser qualifiziert ist? Es ist davon abzuraten, einen Nachfolger ausschließlich nach Sympathie auszuwählen. Denn allein die fachliche Qualifikation ist ausschlaggebend, damit ein Betrieb dauerhaft erfolgreich ist. Dabei gehören drei Fachleute an den Tisch: ein Steuerberater, ein Jurist und ein fachorientierter Unternehmensberater. Zunächst ist eine Unternehmensübergabe ein betriebswirtschaftlicher Managementprozess, der mehrere Ergebnisse erzielen muss:

 

  • Eine angemessene Altersversorgung des Alteigentümers realisieren
  • Das Unternehmen und die davon abhängigen Arbeitsplätze erhalten
  • Einen angemessenen Unternehmerlohns beziehungsweise eine angemessenen Rendite für den Nachfolger erzielen

Formen der Übergabe

Eine erfolgreiche Unternehmensübergabe kann ein wesentlicher Bestandteil davon sein, sich im Alter finanziell abzusichern. Welche Art der Übergabe bzw. der Kaufpreiszahlung die günstigste für alle Seiten ist, hängt auch davon ab, wie sie sich steuerlich auswirken. In jedem Fall sind daher die verschiedenen Alternativen mit einem Experten durchzugehen. Insbesondere der Nachfolger sollte darauf achten, dass die Kapitalbelastung nicht zu Lasten wichtiger Zukunftsinvestitionen geht. Es bieten sich mehrere Möglichkeiten für die Übertragung an:

 

  • Vorweggenommene Erbfolgeregelung: Die Übergabe erfolgt an einen Erben – inkl. aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten laut Bilanz des Übergebers. Stille Reserven werden dabei nicht aufgedeckt – somit ist diese Variante steuerlich günstiger als ein Verkauf.
  • Verkauf gegen Einmalzahlung: Der Übergeber ist unabhängig von der wirtschaftlichen Zukunft des Unternehmens. Die Höhe der zu leistenden Steuern ist allerdings nicht außer Acht zu lassen.
  • Verkauf gegen Kaufpreisraten: Der Nachfolger hat die Möglichkeit, den Kaufpreis in Raten zu zahlen. Auf die Raten kann ein Zinsanteil hinzugerechnet werden. Bei einem Rückzahlungszeitraum von mindestens 10 Jahren können beide Seiten einen Inflationsausgleich vereinbaren, um die Raten an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen.
  • Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Gesellschaft, so kann der Übergeber den Betrieb in Etappen an den Nachfolger verkaufen. Dieser erhält damit die Chance, die Übernahme schrittweise zu finanzieren.
  • Verkauf gegen Renten: Renten werden in gleichbleibenden Abständen sowie in gleicher Höhe gezahlt. Möglich sind Zeit- oder Leibrente. Die Leibrente erlischt mit dem Tod des Nutznießers; je nach Vereinbarung kann sie aber auch an einen Erben übergehen oder die Restsumme ausgezahlt werden. Zeitrenten sind dagegen auf eine bestimmte Dauer angelegt – mindestens aber auf 10 Jahre.
  • Verkauf gegen dauernde Last: Die Abbezahlung des Kaufpreises erfolgt in regelmäßigen Abständen über mindestens 10 Jahre. Die Höhe orientiert sich allerdings an der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und des Nachfolgers.
  • Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt: Der sogenannte Nießbrauchsvorbehalt stellt die Versorgung des Übergebers sicher. Das Eigentum geht zwar auf den Nachfolger über, der bisherige Betriebsinhaber – der sogenannte Nießbraucher – erhält jedoch den Ertrag aus dem übertragenen Vermögen. Die Zahlung orientiert sich dabei an der Ertragskraft des Unternehmens. Der Nachfolger zieht seine Vergütung dabei ab, bevor er den Gewinn berechnet.
  • Pacht: Bei der Verpachtung bleibt der Übergeber Eigentümer des Betriebsvermögens und hat für anfallende Investitionen aufzukommen. Die Pachthöhe orientiert sich ebenfalls an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Frau und Mann lassen sich für ihre Gastronomie beraten Ein Berater hilft Ihnen dabei, den Übergabeprozess perfekt zu regeln

Unerlässlich: eine kompetente Beratung

Für den Alteigentümer und den Nachfolger ist eine kompetente Beratung vor und während des Übergabeprozesses unverzichtbar. Schließlich ist es das Ziel, viele Aspekte einer Betriebsübergabe optimal zu lösen:

 

  • Der Altbesitzer muss den richtigen und zum Unternehmen passenden Nachfolger finden.
  • Der Nachfolger muss das zu ihm passende Unternehmen finden
  • Die Nachfolge so planen, dass das Unternehmen keinen Schaden nimmt
  • Die Mitarbeiter so in den Übernahmeprozess zu involvieren, dass sie auch mit dem neuen Chef motiviert und vertrauensvoll zusammenarbeiten können
  • Kunden und Lieferanten bei einer Betriebsübergabe einbeziehen. Denn oft sind hier jahrelange persönliche Beziehungen entstanden, in die der Nachfolger einsteigen muss
  • Den richtigen Unternehmenswert ermitteln, der beiden Partnern gerecht wird
  • Die Finanzierung der Übernahme optimal konzipieren und realisieren
  • Die Übergabe steuerlich so optimal wie möglich konzipieren
  • Sowohl Alteigentümer als auch der neue Unternehmer müssen mit den vereinbarten Übernahmekonditionen zufrieden sein und damit wirtschaften können
  • Der Übernehmende muss die eierlegende Wollmilchsau sein. In den meisten Fällen ist der Übernehmende nicht nur Manager, sondern muss sich auch um Küche, Theke und vieles weitere kümmern.
  • Ist der Betrieb digital, nachhaltig und für die Zukunft aufgestellt? Falls nicht, müssen Konditionen für eine Umstrukturierung eingeplant werden.
Klaus Ommer
Über unsere Autoren
Klaus Ommer

Klaus Ommer liebt an der Gastronomie ihre Lebendigkeit und unendliche Vielfalt. Der ausgebildete Restaurantfachmann, Koch und staatlich anerkannte Betriebswirt arbeitete mehr als 20 Jahre als Partner in einer renommierten Unternehmensberatung für die Hotellerie und Gastronomie, bevor er die Leitung der Consulting in eben diesem Bereich bei CHEFS CULINAR übernahm.